Aufstellung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl 2023


Die Stadt Nidderau sucht noch Frauen und Männer, die am Landgericht Hanau und am Amtsgericht Gelnhausen und Amtsgericht Hanau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken möchten.

 

Denn die Amtszeit der zurzeit amtierenden Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vom Kreisjugendhilfeausschuss neu gewählt.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Nidderau wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

 

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Es wird ferner auf die weiteren gesetzlichen Wählbarkeitsvorschriften der §§ 32 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hingewiesen.

 

Zudem sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Denn das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Darüber hinaus sollen die Bewerberinnen und Bewerber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Wahl als Jugendschöffe/Jugendschöffin erfüllen und Interesse an einer derartigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ein Bewerbungsformular beim Ordnungsamt der Stadt Nidderau (Tel. 06187/299-137, Herr Lipp oder Tel. 06187/299-136, Frau Würtele bzw. unter wahlen@nidderau.de anzufordern und dieses spätestens bis zum 24.03.2023 bei dem Magistrat der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau einzureichen oder direkt im Rathaus, Zimmer E 8 oder E 9 abzugeben.

 

Weitere Informationen sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen zur Jugendschöffenwahl finden interessierte Bürger auch auf unserer Homepage www.nidderau.de.