Die Stadtverwaltung Nidderau teilt mit, dass die alljährliche Begehung der Nidderauer Friedhöfe in der Zeit vom 22. März 2022 bis 30. März 2023 durch die Friedhofsverwaltung erfolgt.
Mittwoch, den 22. März 2023
Friedhof Ostheim
Donnerstag, den 23. März 2023
Friedhof Heldenbergen
Mittwoch, den 29. März 2023
Friedhof Windecken
Donnerstag, den 30. März 2023
Friedhof Erbstadt
Friedhof Eichen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden zum Schutz der Friedhofsbenutzer, wie auch der auf dem Friedhof Beschäftigten, die aufgestellten Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Werden bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt, so werden diese mit einem Aufkleber versehen. Sofern unmittelbare Gefahr besteht, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal sachgemäß niederlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte in demselben Umfang wie die Friedhofsverwaltung verpflichtet ist, die Standsicherheit des Grabmals regelmäßig daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie durch erkennbare oder versteckte Mängel beeinträchtigt wird.
Nidderau, 13.02.2023
Magistrat der Stadt Nidderau
13.02.2023
Andreas Bär
Bürgermeister