Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Herr David Marohn hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Freie Demokratische Partei, FDP, zum 01.02.2023 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

Herr Dieter Tien, Hadrianstraße 29, 61130 Nidderau,

als Nachrücker festgestellt und für die Freie Demokratische Partei, FDP, in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

Nidderau, den 10.01.2023

Philipp Meißner

Besonderer Wahlleiter