Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Nidderau am 29.11.2020


Am 30.11.2020 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten 16.354
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 9.570
Anzahl der gültigen Stimmen 9.434
Anzahl der ungültigen Stimmen 136

Die Wahlbeteiligung betrug 58,52 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Bär, Andreas Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 5.022 53,23 %
Studebaker, Phil Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 4.412 46,77 %

Auf den Bewerber Herrn Andreas Bär sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Nidderau gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der

Stadt Nidderau,
Wahlamt,
Am Steinweg 1,
61130 Nidderau

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Nidderau, den 3.12.2020
Beate Weisbecker
Besondere Gemeindewahlleiterin

8. DEZEMBER 2020