Amtliche Bekanntmachung – 1. Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau


1. Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau

Aufgrund der §§ 5, 50 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau am 02.07.2020 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau wird folgender Absatz 2a neu eingefügt:

(2a) Auf Grund der Corona Pandemie wird die Amtszeit des amtierenden

Seniorenbeirates (2016-2020) um ein Jahr bis zum 03.11.2021 verlängert.

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 04.11.2021 außer Kraft.

 

Nidderau, den 22.07.2020

Der Magistrat der Stadt Nidderau

Gerhard Schultheiß

Bürgermeister

 

 

Ausfertigungsvermerk

(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Nidderau, den 22.07.2020

Gerhard Schultheiß

Bürgermeister