Amtliche Bekanntmachung – Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichts der Stadt Nidderau für das Jahr 2017


Der Beteiligungsbericht der Stadt Nidderau liegt gem. §123a (3) HGO für das Jahr 2017 in der Zeit vom 08.04.2019 bis zum 18.04.2019 während der Dienstzeit im Rathaus, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, an der Pforte zur Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus steht der Bericht zur Einsichtnahme im Rats- und Bürgerinformationssystem dauerhaft zur Verfügung.

Nidderau, den 04. April 2019

 

Der Magistrat der Stadt Nidderau

Rainer Vogel

Erster Stadtrat