Nutzungsbedingungen Veranstaltungskalender


Nutzungsbedingungen zur Veröffentlichung von Veranstaltungen der Vereine auf den digitalen Displays der Stadt Nidderau

gültig ab 15.02.2024

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Veröffentlichung von Veranstaltungen der Vereine auf den digitalen Displays der Stadt Nidderau. Vereine und gemeinnützige Organisationen können ihre öffentlichen Veranstaltungen, die im Stadtgebiet von Nidderau stattfinden, kostenlos auf den digitalen Displays der Stadt Nidderau veröffentlichen lassen.
  2. Es besteht seitens der Stadt Nidderau keine rechtliche Verpflichtung, eingehende Veranstaltungshinweise zu veröffentlichen. Die Stadt Nidderau behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen bzw. zu ändern. Es gelten die jeweiligen via E-Mail zugesandten Nutzungsbedingungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Leistungsspektrums der digitalen Displays eine solche Änderung erforderlich macht.

Verfügbarkeit

Die Stadt Nidderau bemüht sich, die digitalen Displays ohne Unterbrechung und fehlerfrei zu betreiben. Bei aller Sorgfalt können Ausfälle oder sonstige Probleme jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für eventuelle Verzögerungen, Speicherausfälle, Fehlerübertragungen oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen.

Die Stadt Nidderau behält sich das Recht vor, den Betrieb der digitalen Displays jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Zeit oder Dauer zu erweitern, einzuschränken, zu ändern und ganz oder teilweise einzustellen.

Beschaffenheit der Einträge

Generell werden nur Veranstaltungen zugelassen, die im Stadtgebiet der Stadt Nidderau stattfinden.

  1. Aufgenommen werden können:
    1. Kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
    2. Informationsveranstaltungen (Vorträge, Messen)
    3. Brauchtumsveranstaltungen
    4. Feste und Märkte
    5. Sport- (z.B. Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften) und Freizeitveranstaltungen
    6. (Stadt-)Führungen und sonstige touristische Veranstaltungen
    7. Kinder- und Jugendveranstaltungen
  2. Nicht veröffentlicht werden:
    1. Private Veranstaltungen, interne Sitzungen, interne Ausflüge und Exkursionen etc.
    2. Politische Veranstaltungen jedweder Art
    3. Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen, etc.)
    4. Einträge, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind
    5. Einträge, die reine Werbeveranstaltungen oder als Veranstaltung getarnte Werbung sind
    6. Wöchentlich bzw. regelmäßig stattfindende Kurs- und Trainingszeiten
    7. Waren oder Dienstleistungen mit Preisnennungen / Neukundenwerbung
  3. Die Stadt Nidderau verbietet es, über die digitalen Displays
    1. Veranstaltungen mit politisch extremen, sexistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder entsprechendes Bildmaterial zu veröffentlichen.
    2. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzurufen sowie Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation zu betreiben.
    3. Einträge mit irreführenden oder falschen Angaben, beispielsweise über den Veranstalter oder den Inhalt der Veranstaltung, zu veröffentlichen.

Veröffentlichung der Einträge

  1. Die Veröffentlichung erfolgt nach Datum geordnet.
  2. Vor der Veröffentlichung prüft die Stadt Nidderau den Eintrag, ob dieser gegen die hier aufgeführten Vorgaben verstößt. Sollte der Eintrag gegen die Vorgaben verstoßen, wird dieser ohne Rücksprache nicht auf die digitalen Displays aufgenommen.
  3. Veranstaltungshinweise, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden nach Kenntnis von dem Rechtsverstoß unverzüglich gelöscht.
  4. Die Aktualisierung der Veranstaltungen auf den digitalen Displays werden 1x monatlich, i.d.R. am Anfang des Monats durch die Stadt Nidderau durchgeführt. Hierbei können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die bis zum 20. Kalendertag des vorangegangenen Monats eingereicht wurden. Kurzfristige Änderungen oder Korrekturen sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
  5. Die Datei zur Veröffentlichung muss im Hochformat und als PDF gespeichert sein (vorzugsweise DIN-A4). Die Datei muss wie folgt benannt sein: Name des Vereins-Datum Ende der Veranstaltung (Beispiel: VereinXY-01.03.2024.pdf). Die PDF-Datei laden Sie bitte über das entsprechende Kontaktformular auf der Homepage im digitalen Vereinsportal hoch.

Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Der Veranstalter überträgt der Stadt Nidderau ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes Recht zur Speicherung, Nutzung und Veröffentlichung des Text- und Bildmaterials im Zusammenhang mit den digitalen Displays. Die Stadtverwaltung Nidderau darf ohne Zustimmung des Veranstalters Texte korrigieren, kürzen oder umschreiben. Das Nutzungsrecht umfasst ebenso systembedingt erforderliche Bearbeitungen, wie Größen- und Formatänderungen oder Zuschnitte. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.
  2. Mit der Veröffentlichung der Veranstaltung auf den digitalen Displays der Stadt Nidderau gewährt der Nutzer der Stadt Nidderau ebenfalls das gebührenfreie, örtlich unbeschränkte Recht, die vom Nutzer eingestellten Informationen (Texte, Fotos, Videos, Links, PDF-Dokumente), nach eigenem Ermessen zusätzlich in weiteren städtischen Medien (Social-Media-Kanäle, Stadt-App (Munipolis) und Printprodukte, wie z.B. die Bürgerpost) zu veröffentlichen.
  3. Die Stadt Nidderau ist nicht verpflichtet, die Veranstaltungen über sonstige weitere Kanäle zu veröffentlichen.
  4. Der Veranstalter versichert, dass er Inhaber des Urheber- bzw. eines uneingeschränkten Nutzungsrechts an dem von ihm in den digitalen Displays eingestellten Text- und Bildmaterial ist und dass er befugt ist, die Nutzungsrechte an die Stadt Nidderau zu übertragen. Der Veranstalter versichert ferner, dass der vorgesehenen Verwendung des Text- und Bildmaterials keine Rechte Dritter entgegenstehen und dass abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
  5. Der Veranstalter stellt die Stadt Nidderau von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit dem eingestellten Text- und Bildmaterial geltend gemacht werden. Dies betrifft ausdrücklich auch etwaige Ansprüche des Urhebers, wenn dieser der Nutzung nicht zugestimmt hat oder sein Anspruch auf Urhebernennung verletzt wurde. Der Veranstalter benachrichtigt die Stadt Nidderau unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Rechten gegen ihn geltend gemacht werden.

Gewährleistung/Haftung

  1. Die Nutzung der digitalen Displays erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt Nidderau übernimmt keine Haftung für Schäden, die z.B. durch Speicherausfall, versehentliches Löschen oder Darstellungs- und Datenfehler auf Grund der vertragsgemäßen Nutzung entstehen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die Stadt Nidderau nicht Veranstalter der auf den digitalen Displays veröffentlichten Veranstaltungen. Die Stadt Nidderau übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für durch Dritte eingetragene und angebotene Veranstaltungen.
  3. Der Veranstalter ist für alle von ihm auf den digitalen Displays eingestellten Inhalte und die Konsequenzen der Veröffentlichung ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, als auch deren Rechtmäßigkeit.
  4. Die Stadt Nidderau hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte externer Webseiten Dritter, auf die durch Verlinkung in der Veranstaltung verwiesen wird. Für die Inhalte dieser Seiten gelten die dortigen Bestimmungen, insbesondere sind die jeweiligen Anbieter gemäß § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Inhalte verantwortlich.
  5. Der Veranstalter stellt die Stadt Nidderau vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen, die von Besuchenden oder Dritten im Zusammenhang mit dem vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungen geltend gemacht werden, frei.

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Nidderau.

Sofern Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt