Vereine in Nidderau
Ein reges Engagement, zahlreiche ehrenamtlich tätige Bürger und eine große Vielfalt prägt das Nidderauer Vereinsleben.
Ein reges Engagement, zahlreiche ehrenamtlich tätige Bürger und eine große Vielfalt prägt das Nidderauer Vereinsleben.

Ihr Verein ist noch nicht aufgeführt? Sie können Ihren Verein hier melden. Bei der Vereinsmeldung handelt es sich lediglich um einen Eintrag in dieses öffentliche Online-Verzeichnis. Es ersetzt nicht den Eintrag in das Vereinsregister des Amtsgerichts.
Nach Prüfung Ihrer Angaben wird der Eintrag freigeschaltet. Die redaktionelle Hoheit liegt bei der Stadt Nidderau.
Zusätzlich können Sie Ihren Verein im digitalen Vereinsportal registrieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie hierüber bspw. Fördermittel beantragen können.
Ein Förderprogramm des Bundes steht bereit, um bei der Sanierung maroder Sportstätten zu unterstützen (dies betrifft ausschließlich Sportvereine)
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Gefördert werden Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Tennisplätze.
Die Förderung bezieht sich dabei ausschließlich auf umfassende bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Bei Gebäuden steht zudem die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung entsprechend definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Kommunen; Sportvereine können ihre Kommunen jedoch auf das Förderprogramm ansprechen und entsprechende Projekte vorschlagen: Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ohnehin in kommunaler Hand.
Auch die Förderung einer vereinseigenen Sportstätte ist grundsätzlich möglich, sofern der Weg über die Kommune gewählt wird. Kommunen sind berechtigt, Fördergelder an den entsprechenden Verein weiterzuleiten.
Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei, der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Anteil, zu dem sich der Bund an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligt, beträgt 45 Prozent. Kommunen müssten demnach mindestens 55 Prozent selbst zu den entsprechenden Sanierungsprojekten beisteuern. Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage wird eine Ausnahme gemacht: Hier beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent – der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.
Zusätzlich ist es möglich, Förderprogramme der Länder gleichzeitig zu nutzen, womit der Eigenanteil der Kommune weiter gesenkt werden kann.
Sportvereine in Nidderau können bis zum 12. Dezember 2025 einen Antrag stellen.
Im Vorfeld werden alle Sportvereine Nidderaus via E-Mail angeschrieben und erhalten ein PDF-Dokument zur Abfrage des Förderbedarfs. Bis zum 12. Dezember muss dieser ausgefüllte Antrag via E-Mail an stadtplanung@nidderau.de zurückgeschickt werden.
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 über das digitale Förderportal des Bundes einreichen, das am 10. November 2025 freigeschaltet wird. Über die eingereichten Projektskizzen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2026.
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