Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidderau

    Speed Capture - der erste anerkannte Ausweis-Automat zur Erfassung biometrischer Daten

    Mit Speed Capture erfasst der Bürger seine biometrischen Daten für Ausweise und Pässe selbst. Er spart damit Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Die Daten werden automatisch auf Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Für ein Höchstmaß an Datensicherheit werden alle Daten verschlüsselt gespeichert und übertragen. Der Sachbearbeiter übernimmt die qualitätsgeprüften Daten medienbruchfrei und in einem Schritt. Alle Prozessabläufe entsprechen den einschlägigen Vorgaben, insbesondere der Technischen Richtlinie "Biometrie in hoheitlichen Anwendungen" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dieser Service kostet 10,00 €.

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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