Wahl zum 21. Hessischen Landtag


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

anlässlich der Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08.10.2023, haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal der Stadt Nidderau über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Nidderau eingetragen sein. Darüber sind Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert worden.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Hier beantragen Sie Ihren Wahlschein für die Briefwahl:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435021