Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz – BMG
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) müssen die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohnerinnen und Einwohner über die Möglichkeit der Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren nach diesem Gesetz unterrichten, damit sie diese auch wahrnehmen können. Mit der Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder einem bedingten Sperrvermerk wird die Erteilung von Melderegisterauskünften […]