In diesem Jahr werden erneut auch aus Nidderau ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen gesucht, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.

Was macht eine Schöffin/ein Schöffe?
Du bist einer von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht oder würdest an ein Landgericht berufen werden. Dort nimmst du zusammen mit einer Berufsrichterin/ einem Berufsrichter sowie einer weiteren Schöffin/einem weiteren Schöffen an den Sitzungen teil.
Nach § 30 und § 77 GVG hat deine Stimme bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters/der Berufsrichterin. Während der Sitzung darfst du Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen.
12 Sitzungstage im Jahr sind laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Übrigens wirst Du von Deiner Arbeit für die Sitzungen freigestellt. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ausübung des Amtes ist nicht erlaubt.
Insgesamt werden 60.000 Schöffinnen oder Schöffen deutschlandweit benötigt.
Grundsätzlich ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist.
Alle weiteren Infos und das Bewerbungsformular finden sich unten stehend. Das Bewerbungsformular kann über den Postweg oder per Mail an wahlen@nidderau.de gesendet werden.
Die Wahltermine und -fristen wurden noch nicht festgelegt. Bewerbungen sind aber schon jetzt möglich.