Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Zum Formuar für die Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben §§ 63 u. 64 HBO
Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises : https://www.mkk.de/
Ansprechpartner
Gabriele Heck-Roiner
06187- 299 167
Tatjana Woy-Lenz
06187/299-143
Mail: Bauvorhaben@nidderau.de