+++Aktualisiert am 15.02.2021+++
Betrieb und der Erreichbarkeit der Dienststellen der Stadt Nidderau
Die folgenden Dienststellen der Stadt Nidderau sind geöffnet:
Das Rathaus, Am Steinweg 1, einschließlich des Nebengebäudes der Stadtwerke Nidderau, sowie das Familienzentrum, Gehrener Ring 5, sind für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabstimmung geöffnet. Alle Fachbereiche sind während der üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Melde- und Passangelegenheiten können nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 06187/299-140 zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro erledigt werden. Terminvergabe zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros sind wie folgt: Montag von 8 – 12 Uhr und 14 – 19 Uhr, Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr, Mittwoch 8 – 12 Uhr, Donnerstag 8- 12 Uhr und 14 – 16 Uhr und Freitag 7 – 12 Uhr.
Zum Betrieb der Stadtbücherei finden Sie hier alle Einzelheiten.
Die Wertstoffsammelstelle (WSS) ist mit eingeschränktem Service geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für alle geöffneten Dienststellen ist das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. OP-Maske oder FFP2-Maske) verpflichtend.
Der nachfolgende Fragen-und-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert. Wir bitten um Verständnis, wenn aktuelle Entscheidungen nicht in Echtzeit eingearbeitet werden können. Maßgeblich sind immer die Verordnungen und Anweisungen von Land und Kreis!
Landesverordnungen
Alle bisher erlassenen Verordnungen und wichtige Informationen über die Lage in Hessen erhalten Sie unter: https://www.hessen.de
Weiterführende Informationen
Informationen zum Schutz und Vorbeugung von Ansteckungen finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Der Main-Kinzig-Kreis informiert unter: https://www.mkk.de/ und https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html
FRAGEN UND ANTWORTEN
Fragen zu allgemeinen Themen und zum Verhalten
Wohin wendet man sich bei Fragen rund um das Corana-Virus und zur Lage in Nidderau?
Für Gesundheitsfragen der Bürgerinnen und Bürger im direkten Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Main-Kinzig-Kreis ein Bürgertelefon eingerichtet, das montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 15 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 12 Uhr erreichbar ist: 06051-8510000. Es wird darum gebeten, dieses Angebot ausdrücklich nur für spezifische medizinische Fragen zur eigenen oder einer nahestehenden Person rund um das Thema Corona zu nutzen, etwa zur Abklärung eigener Krankheitserscheinungen. Trotz hohen Personaleinsatzes weisen wir vorsorglich darauf hin, dass nicht alle Anrufe bearbeitet werden können. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Hausarzt telefonisch bzw. den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
Für alle nicht medizinischen Fragen Nidderauer Bürger*innen erreichen Sie die Stadtverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten unter 06187-2990 oder über die direkten Durchwahlen der Ansprechpartner*innen.
Vielfältige Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Coronavirus finden Sie jetzt direkt im neuen Bereich >> CoroNetz
Grundlegende Informationen zu dem neuartigen Virus gibt auch das Sozialministerium des Landes Hessen auf seiner Internetseite sowie über eine separate Hotline: 0800-5554666.
Fragen zu Arbeitsrecht oder wirtschaftspolitischen Themen sind bitte an die Standesvertreter zu richten. Unter anderem hat die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern einen Infobereich für die heimische Wirtschaft auf ihrer Internetseite eingerichtet www.hanau.ihk.de . Die Wirtschaftsförderung des Kreises führt Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen , insbesondere zum Schwerpunkt Finanzen, in einer eigenen Liste auf.
Gibt es Messenger-Dienste über die ich mich informieren kann?
Ja, um die Bürgerinnen und Bürger mit zuverlässigen und aktuellen Information zu versorgen, sendet die Hessische Landesregierung ab dem 24. März Mitteilungen über die Messenger-Dienste Telegram und Threema. Näheres erfahren Sie unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-startet-messenger-dienst-und-baut-kapazitaeten-der-service-hotlines-weiter-aus
Mit der App hessenWARN können Sie sich über Sofortmaßnahmen und grundlegende Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus informieren.
Wo erhalte ich Informationen zur Corona-Warn-App?
Informationen zur Corona-Warn-App erhalten Sie hier sowie unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-warn-app-ab-sofort-verfuegbar und https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app .
Was muss ich beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit beachten?
Ab dem 14.Februar sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Feiern im öffentlichen Raum sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen ist verboten. Die von Satz 4 erfassten Plätze und Einrichtungen sind durch die zuständigen Behörden zu bestimmen.
Das Verbot gilt nicht für:
1. Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sowie Sitzungen und Gerichtsverhandlungen,
2. den Betrieb an Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sofern diesem ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept zugrunde liegt; online-Lehre soll vorrangig umgesetzt werden,
3. die Abnahme von Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen,
4. die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen,
5. im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden,
6. die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsun-terschriften für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sowie für Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
7. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in Nr. 6 genannten Wahlen und Abstimmungen, insbe-sondere die Verteilung von Flyern oder Plakatierung oder Informationsstände vorbehaltlich sonstiger behördlicher Erlaubnisse.
Darüber hinaus regelt die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung weitere Ausnahmen und spezielle Vorgaben für größere Zusammenkünfte.
Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
Die Empfehlungen des Robert Koch- Instituts zur Hygiene sind bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in allen Situationen dringend empfohlen, in denen die Abstandsregelungen nur schwer eingehalten werden können. Weiter Informationen zum Tragen eines MNS finden Sie hier: Mund-Nasen-Bedeckung | Informationsportal Hessen
Wie weise ich nach, dass ich keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann?
Wer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung entgegen der ab dem 27. April geltenden Pflicht keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Die ärztliche Bescheinigung ist immer mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Fehlt eine solche Bescheinigung ist die Nutzung von Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs und das Aufhalten im Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen ab 6 Jahren eine Ordnungswidrigkeit.
Wo kann ich mir Mund-Nasen-Bedeckungen besorgen?
Derzeit können medizinische Masken oder Behelfsmasken in Nidderau bei den folgenden Stellen erworben werden:
Landfrauen Ostheim (Tel. 21655)
Landfrauen Windecken (Tel. 23045 und Tel. 291657)
Flüchtlingshilfe Nidderau (http://fluechtlingshilfe.nidderau-hilft.de/)
Meine-Kreativ-Hobbystube in Ostheim (Tel. 9053067 oder www.meine-kreativ-hobbystube.de)
Die nähende Elfe in Eichen, Holger Gassner (Wehrstr. 46, Tel. 0175-1653332)
Kerstin Pusch in Erbstadt (kerstin.pusch13@gmail.com, Tel. 2079708 oder 0172/6884962 (auch Whatsapp)
Klaus Hess in Erbstadt (FFP2-Masken, Tel. 0157/83393845)
Burg-Apotheke (Tel. 3923)
Linda-Rathaus Apotheke (Tel. 935383)
Sonnen-Apotheke (Tel. 3885)
Rosen-Apotheke (Tel. 22848)
Das Land Hessen stellt den Kommunen keine Masken für die Bevölkerung zur Verfügung. Die Stadt Nidderau kann eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ebenfalls nicht übernehmen.
Wo finde ich Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen?
….finden Sie hier: https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html
Gibt es Hilfsangebote für in Not geratene Vereine?
Das Land Hessen hat ein neues Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ gestartet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit
Fragen zur Impfung
Wo erhalte ich Informationen zur Impfung?
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Impfkampagne erhalten Sie hier.
Informationen zur Impfung in Hessen erhalten Sie hier.
Zudem finden Sie auf der Webseite des der Main-Kinzig-Kreis (MKK – CoroNetz) die wichtigsten Inforamtionen zum Ablauf der Impfung und können sich als Helfer*innen für die Impfaktion bewerben.
Fragen rund um den Infektionsschutz bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Wo erhalte ich Informationen, was ich als Reiserückkehrer beachten muss?
Auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises können Sie unter https://www.mkk.de/aktuelles/corona/reiserueckkehrer/reiserueckkehrer.html immer die aktuellen Vorgaben für Reiserückkehrer einsehen.
Zudem informiert das Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html über die kostenlosen Testmöglichkeiten und die Testpflicht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet.
Nähere Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung der Tests finden Sie auch unter https://www.kvhessen.de/coronatests/.
Wie kann ich mich schon während des Urlaubs vor einer Coronavirus-Infektion schützen?
Der wirksamste Schutz ist: Abstands- und Hygieneregeln beachten und in Situationen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, in denen Mindestabstände unterschritten werden. Prinzipiell gelten also die Empfehlungen, die auch im Alltag in Deutschland gelten.
Fragen zum täglichen Bedarf
Welche Einschränkungen gelten für Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe?
Die Landesregierung hat Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt.
Ab dem 16. Dezember müssen die meisten Verkaufsstätten des Einzelhandels schließen. Eine Liste der Geschäfte die noch öffnen dürfen und welche Sicherheitsvorkehrungen bei diesen eingehalten werden müssen enthalten § 3 und § 3a der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege müssen schließen. Einzelheiten regelt § 6 der Verordnung.
Zudem wurde die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ab dem 23.01.2021 erweitert. Es müssen im Publikumsbereich des Einzelhandels und ähnlicher Einrichtungen gemäß § 1a Abs 1 Nr. 3 und Abs 2 der Verordnung medizinische Masken getragen werden.
In Zweifelsfällen und für Rückfragen steht der Fachbereich Ordnungswesen unter 06187-299 130 zur Verfügung.
Was gilt für Restaurants, Eisdielen und Übernachtungsbetriebe?
§ 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung enthält spezielle Regelungen für Gaststätten und Übernachtungsbetriebe. Näheres entnehmen Sie der aktuellen Verordnung.
Kann ich auch online bei lokalen Unternehmen einkaufen/bestellen?
Der Main-Kinzig-Kreis bietet unter dem folgenden Link eine Übersicht von Geschäften (Lebensmittel, Gastronomie, weiterer Einzelhandel) im Main-Kinzig-Kreis, die einen Lieferservice anbieten: https://www.mkk.de/aktuelles/corona/marktplatz/marktplatz_1.html.
Die Sparkasse hat für die Zeit der Corona-Krise ein Online-Portal zum Erwerb von Gutscheinen von Unternehmen verschiedener Branchen ins Leben gerufen. Durch den Kauf der Gutscheine haben Kunden die Möglichkeit, betroffene Anbieter dabei zu unterstützen, die aktuelle Krise zu überstehen. Informationen zur kostenfreien Registrierung der Unternehmen, bzw. dem Erwerb der Gutscheine sind unter folgendem Link zu finden: https://helfen.gemeinsamdadurch.de/
Darüber hinaus können Sie sich auch direkt bei den Händlern über ein Lieferangebot informieren.
Wie erreiche ich den Nidderauer Einkaufsdienst?
Für Nidderauer Bürgerinnen und Bürger, die altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen infolge der aktuellen Situation ihre Einkäufe nicht selbst organisieren können, gibt es in Nidderau einen Einkaufsdienst. Nähere Informationen finden Sie hier.
Fragen zu Hilfeleistungen für Bürger*innen (Hilfe anbieten – Hilfe erhalten)
Wo kann ich ehrenamtliche Hilfe anbieten oder erhalten?
hessen-helfen.de ist eine hessische Plattform zur gegenseitigen Hilfe in der ›Corona-Krise‹
In der Corona-Krise möchten viele helfen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie eindämmen sollen. Auf der anderen Seite sind Menschen in unserer unmittelbaren Umgebung auf unsere Hilfe angewiesen. Kranke, besonders gefährdete Gruppen, aber auch Menschen, die sich in Quarantäne befinden. Mit dieser Plattform wollen wir dazu beitragen, dass sich Menschen, die helfen wollen und Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, finden. Von Nachbarschaftshilfe bis zur Unterstützung der Landwirtschaft.
Wie erreiche ich den Nidderauer Einkaufsdienst?
Für Nidderauer Bürgerinnen und Bürger, die altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen infolge der aktuellen Situation ihre Einkäufe nicht selbst organisieren können, gibt es in Nidderau einen Einkaufsdienst. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wie kann ich durch die Corona-Krise in Not geratene Mitmenschen unterstützen?
Der Vorstand und das Kuratorium der Bürgerstiftung Nidderau haben sich entschlossen einen „SONDERFOND CORONAHILFE“ aufzulegen.
Im Sinne des Bündnisses „Nidderau hilft“ ruft sie zu Spenden für Nidderauer Bürgerinnen und Bürger auf, die dann in Zusammenarbeit mit der Stadt Nidderau und den Sozialverbänden koordiniert werden. Auch Sie können mit dem Verwendungszweck „Coronahilfe“ auf das Konto der Bürgerstiftung Nidderau IBAN DE05506500230028006971 spenden! Spendenquittungen werden ab 200 € ausgestellt, für Spenden bis 200 € ist der Kontoauszug als steuerlicher Nachweis ausreichend (bitte den Spendenzweck benennen).
Wie kann ich mich bei Herstellung von Mund-Nasen-Masken einbringen?
Auf der Webseite https://cup2gether.com/mundschutz/ finden Sie Informationen, wie Sie bei der Herstellung von Mund-Nasen-Masken für Einrichtungen im Main-Kinzig-Kreis unterstützen können.
Fragen zu Wirtschaft und Gewerbe
Wo findet man Informationen für den Handel und Unternehmen?
Allgemeines
Der Bund informiert über den aktuellen Stand zu Rettungshilfefonds und Sofortprogrammen unter Corona-Schutzschild.
Das Land Hessen stellt unter folgendem Link Fragen und Antworten rund um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für Unternehmen zusammen:https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona
Die Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreises bietet Information und Beratung rund um die Coronakrise an. Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationen der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern zum Umgang mit dem Coronavirus in Unternehmen finden Sie hier: https://www.hanau.ihk.de/standort/corona-krise
Für Solo-Selbständige und den Mittelstand
Der Main-Kinzig-Kreises bietet Beratung und Unterstützung für Solo-Selbständige und den Mittelstand an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für den Handel
Der Handelsverband Hessen hat in den letzten Wochen aus zahlreichen Anfragen der HändlerInnen, offiziellen Stellungnahmen und Expertenratschlägen eine umfassende Info-Seite zum Coronavirus erstellt. Die Seite ist tagesaktuell. Neben allgemeinen Informationen, bietet ein FAQ Antworten auf operative Fragen der HändlerInnen.
Wo finde ich Informationen zu den Soforthilfen (Zuschüsse)?
Gibt es spezielle Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen?
Das RKW Hessen berät vom Coronavirus betroffene KMU zu ihren Perspektiven. Die Beratungen können zu 100% gefördert werden; d.h. bis zu vier Tage Beratungsunterstützung werden kostenfrei geleistet und es fallen lediglich die Kosten der Umsatzsteuer an. Weitere Informationen sind auf der Seite des RKW Hessen zu finden: https://www.rkw-hessen.de/unternehmens-entwicklung/perspektivenberatung.html
Welche Kredithilfen des Landes und des Bundes gibt es?
Seit dem 23.3.2020 gilt das KfW-Sonderprogramm, das den Zugang zu Krediten erleichtert. Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Informationen zu den Fördermitteln des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise.
Die Antragsstellung erfolgt jeweils über die Hausbank.
Als ergänzendes Darlehen zur Deckung des Liquiditätsbedarf können kleine Unternehmen und Soloselbstständige ab Freitag, den 03.04.2020 die „Hessen-Mikroliquidität“ direkt bei der WI Bank beantragen. Informationen dazu sind auf dieser Seite zu finden: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Welche steuerlichen Erleichterungen hat die Stadt Nidderau für die Gewerbetreibenden vorgesehen?
Bis über wirkungsvolle unkomplizierte Kredithilfen oder Zuschüsse des Staates entschieden ist, müssen die bestehenden Möglichkeiten konsequent genutzt werden:
– Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
– Gewährung von Stundungen
– Vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
– Erlass von Säumniszuschlägen
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag, der schriftlich oder online an die Stadt Nidderau zu stellen ist. In diesem Antrag muss insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt werden.
Darf mein Gewerbebetrieb öffnen?
In der Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus hat die Landesregierung umfassende Regelungen zu den weiterhin erlaubten Dienstleistungen und gewerblichen Betätigungen sowie den einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Bitte beachten Sie insbesondere die ab dem 16.Dezember geltenden Schließungen von großen Teilen des Einzelhandels und Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege.
Die Einzelheiten finden Sie hier.
Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Betrieb hiervon betroffen ist und Sie alle vorgeschriebenen Reglungen zum Sicherheitsabstand und den Hygienemaßnahmen einhalten. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern geahndet. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Fachbereich Ordnungswesen unter 06187- 299 130.
Was müssen Einkaufsmärkte und Dienstleister beachten?
Die Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gibt zwingend einzuhaltende Maßnahmen zur Verringerung des Ansteckungsrisikos vor, die alle Gewerbebetriebe einhalten müssen. Ab dem 16. Dezember ist zudem der Verzehr von Speisen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung der Verkaufsstätte untersagt. Die Gewerbebetriebe müssen auf die bestehende Pflicht des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen hinweisen. Weiteres regelt § 3 der Verordnung.
Gibt es für Gewerbetreibende eine zentrale Plattform für Online-Angebote?
Der Main-Kinzig-Kreis bietet eine Plattform an, auf der Einzelhändler und Gastronomen, die einen Lieferservice anbieten, abgebildet werden können. Eine Registrierung für den Online-Marktplatz ist ab sofort möglich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.mkk.de/aktuelles/corona/marktplatz/marktplatz_1.html
Die Sparkasse hat für die Zeit der Corona-Krise ein Online-Portal zum Erwerb von Gutscheinen von Unternehmen verschiedener Branchen ins Leben gerufen. Durch den Kauf der Gutscheine haben Kunden die Möglichkeit, betroffene Anbieter dabei zu unterstützen, die aktuelle Krise zu überstehen. Informationen zur kostenfreien Registrierung der Unternehmen, bzw. dem Erwerb der Gutscheine sind unter folgendem Link zu finden: https://helfen.gemeinsamdadurch.de/
Wo erhalten Betreiber von Gaststätten und Übernachtungsbetriebe nähere Informationen?
Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.hessen.tourismusnetzwerk.info/
Zudem sind unter https://www.hessen.de/ die aktuellen Verordnungen einzusehen.
Wo findet man Informationen zum Arbeitsschutz?
Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration hat unter folgendem Link mehrere Hinweise zum Arbeitsschutz in Zeiten von Corona veröffentlicht: http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/aktuelle-informationen-zur-corona-virus-pandemie
Fragen zum Rathaus
Kann ich meine Behördengänge bei der Stadt Nidderau wieder erledigen?
Das Rathaus, Am Steinweg 1, einschließlich des Nebengebäudes der Stadtwerke Nidderau, sowie das Familienzentrum, Gehrener Ring 5, sind für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabstimmung geöffnet. Alle Fachbereiche sind während der üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Im Bürgerbüro der Stadt Nidderau können Melde- und Passangelegenheiten nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 06187/299-140 zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro erledigt werden. Terminvergabe zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros sind wie folgt: Montag von 8 – 12 Uhr und 14 – 19 Uhr, Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr, Mittwoch 8 – 12 Uhr, Donnerstag 8- 12 Uhr und 14 – 16 Uhr und Freitag 7 – 12 Uhr.
Die für die Passbeantragung erforderlichen biometrischen Passbilder können bequem über das bereitstehende Speed Capture Terminal erzeugt werden. Mit diesem Selbstbedienungsterminal können Bürgerinnen und Bürger ihre biometrischen Daten – Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift – selbst erfassen, bevor sie den Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass stellen. Aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes werden die weiteren Leistungen des Bürgerbüros, wie z. B. der Verkauf von Eintrittskarten oder Müllsäcken, derzeit noch nicht wieder angeboten. Termine können unter der Rufnummer 06187 – 299 140 zu den o. g. Zeiten vereinbart werden.
Für alle geöffneten Dienststellen ist das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. OP-Maske oder FFP2-Maske) verpflichtend.
Finden in den Ortsgerichten Sprechstunden statt?
Die Ortsgerichte bieten ab dem 11. Mai 2020 zu den jeweiligen Öffnungszeiten wieder ihre Sprechstunde an. Um Warteschlangen zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Wir bitten um Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Für alle geöffneten Dienststellen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Finden Trauerfeiern und Bestattungen weiterhin statt?
Bei der Durchführung von Beerdigungen und/oder Trauerfeiern ist folgendes zu beachten:
Durch die 25. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. Januar 2021 (GVBl. S. 26) wurde § 1 Abs. 2a der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung dahingehend geändert, dass in Hessen Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen sind. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten, d.h. eine Bestattung oder Trauerfeierlichkeit muss spätestens zwei Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Angehörigen nach § 13 Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bzw. die Bestatter als Gehilfen.
1. Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, muss eingehalten werden, wenn keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Bei Trauerfeierlichkeiten muss auch am eigenen Sitzplatz eine medizinische Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Trauerfeiern unter freiem Himmel sind die sinnvolle Alternative. Eine verbindliche Obergrenze für die Teilnehmerzahlen sieht die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hier nicht vor.
2. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
3. Es müssen geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlagen getroffen und umgesetzt werden.
4. Aushänge bezüglich der genannten Regelungen sind gut sichtbar anzubringen.
5. Die Verantwortlichen (Angehöriger der/s Verstorbenen) haben auf die Einhaltung der Hinweise gemäß vorstehend Ziff. 1 bis Ziff. 4 zu achten. Sie haben außerdem alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen in einer Anwesenheitsliste mit folgenden Angaben zu erfassen:
– Vor- und Zuname
– vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer)
– Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit.
Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen.
Näheres kann mit der Friedhofsverwaltung unter 06187-299 173 abgestimmt werden.
Finden Eheschließungen statt?
Bereits gebuchte Termine finden statt. Absagen oder Verschiebungen sind kostenlos möglich. Für alle geöffneten Dienststellen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Nähere Auskünfte, auch hinsichtlich der Begrenzung der Teilnehmerzahl, können beim Standesamt unter 06187 – 299 136 oder 137 erfragt werden.
Fragen zur Kinderbetreuung
Wo erhalte ich Informationen zum derzeitige Betreuungsangebot in den städtischen Kitas?
Ihre Ansprechpartner*innen für Fragen zum aktuellen Betreuungsangebot der Kitas sind neben den jeweiligen Kitaleitungen Herr Nix (Tel.: 06187 -299 150 oder holger.nix@nidderau.de) und Frau Dewald (Tel.: 06187 -299 250 oder lisa-marie.dewald@nidderau.de).
Wo erhalte ich Informationen zum Schulbetrieb?
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb finden Sie hier.
Fragen zum ÖPNV
Wie fahren die Busse in Nidderau im Moment?
Der Regelbetrieb wurde wieder aufgenommen. Fahrplanauskünfte finden Sie hier.
Muss ich in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz tragen?
Ab dem 23.01.2021 gilt:
In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, in Passagierflugzeugen, auf Passagierschiffen und -fähren, auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden der in der vorgenannten Verkehrsmittel ist eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen.
Fragen zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen
Welche städtischen Veranstaltungen finden statt?
Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen erhalten Sie über den städtischen Veranstaltungskalender.
Können Zusammenkünfte und Veranstaltungen stattfinden?
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind, Gedenkveranstaltungen oder Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
Dürfen Gottesdienste stattfinden?
Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind unter strengen Auflagen möglich. Für die Einhaltung der Auflagen und die Information der Besucher sind die Glaubensgemeinschaften verantwortlich.
Fragen zu Freizeiteinrichtungen
Sind die Bürgerhäuser und Sporthallen für den Trainingsbetrieb geöffnet?
Die städtischen Bürgerhäuser sind ab dem 2. November 2020 für den Trainingsbetrieb geschlossen.
Nähere Auskünfte erteilt das Gebäudemanagement unter 06187 – 299 177.
Ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen gestattet?
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.
Hat die Stadtbücherei geöffnet?
Informationen über die Öffnungszeiten und etwaige Schließungen der Bücherei wegen der Corona-Pandemie finden Sie hier
Hat das Nidderbad geöffnet?
Nähere Informationen zur Öffnung des Nidderbads finden Sie hier.
Sind die Jugendhäuser geöffnet?
Von der Schließung betroffen sind auch die Jugendhäuser und das Jugendzentrum Blauhaus. Die Mieter werden entsprechend informiert.
Das Team der Kinder- und Jugendförderung ist dennoch erreichbar:
Montag & Freitag: 9:00Uhr – 14:00Uhr
Dienstag, Mittwoch & Donnerstag: 12:00Uhr – 17:00Uhr
Telefon 06187/291819, 0151-62915744 (auch WhatsApp)
Skype Blauhaus Crew
Email alexander.frei@nidderau.de, ayleen.lohschmidt@nidderau.de
Instagram Blauhaus.crew
Facebook KJF Nidderau
Fragen zur häuslichen Quarantäne
Wohin mit dem Abfall?
Nähere Informationen finden Sie hier und in folgenden Schreiben RS-236-2020 (2).pdf (abfall-mkk.de).
Impfwillige bei Taxikosten nicht im Stich lassen
Fahrten zum Impfzentrum: Kreis geht für Seniorinnen und Senioren in Vorleistung Main-Kinzig-Kreis. – „Eine Coronaimpfung darf nicht von der Frage der Fahrtkosten und der vom Land Hessen bis dato immer noch offen gelassenen Frage des Kostenersatzes abhängen“, erklären Landrat Thorsten Stolz und Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler. „Wir gehen für unsere Bürgerinnen und Bürger in Vorleistung, die […]
Zum Impfzentrum mit dem „Impf-Taxi“
Langer Anfahrtsweg darf kein Hinderungsgrund sein: Kreis und Kommunen werben gemeinsam für Impfungen und setzen sich für unbürokratische Hilfe ein Main-Kinzig-Kreis. – „Wir werden uns auch weiterhin gegenüber dem Land Hessen für die Öffnung der beiden Impfzentren in Hanau und Gelnhausen einsetzen. Solange diese aber nicht geöffnet werden, appellieren wir an die über 80-jährigen Bürgerinnen […]
Aufhebung der Ausgangssperre fast im gesamten Kreis noch kein Grund zum Aufatmen
Fortführung der Einschränkung für Hanau – OB Kaminsky unterstützt Entscheidung Main-Kinzig-Kreis. – Der Main-Kinzig-Kreis hebt mit Wirkung zu Donnerstag, 7. Januar, 21 Uhr, die nächtliche Ausgangssperre für nahezu alle seine Bürgerinnen und Bürger auf – davon ausgenommen ist die Stadt Hanau. „Dass auch wir nun die derzeitige Ausgangssperre als Landkreis aufheben, ist aus unserer Sicht […]