Amtliche Bekanntmachung – Friedhofsbegehung 2019
Die Stadtverwaltung Nidderau teilt mit, dass die alljährliche Begehung der Nidderauer Friedhöfe in der Zeit vom 03. bis 11. April 2019 durch die Friedhofsverwaltung erfolgt.
Mittwoch, den 03. April 2019 – Friedhof Ostheim
Donnerstag, den 04. April 2019 – Friedhof Heldenbergen
Mittwoch, den 10. April 2019 – Friedhof Windecken
Donnerstag, den 11. April 2019 – Friedhof Erbstadt und Friedhof Eichen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden zum Schutz der Friedhofsbenutzer, wie auch der auf dem Friedhof Beschäftigten, die aufgestellten Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Werden bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt, so werden diese mit einem Aufkleber versehen. Sofern unmittelbare Gefahr besteht, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal sachgemäß niederlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte in demselben Umfang wie die Friedhofsverwaltung verpflichtet ist, die Standsicherheit des Grabmals regelmäßig daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie durch erkennbare oder versteckte Mängel beeinträchtigt wird.
Nidderau, 08.03.2019
Magistrat der Stadt Nidderau
Gerhard Schultheiß
Bürgermeister