Amtliche Bekanntmachung – Nachrücker in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat Ostheim
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest: Folgende gewählte Stadtverordnete verlieren durch Verzicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz in der am 14.03.2021 neu gewählten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau, auf den entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der*die jeweils nächste Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nachrückt. […]