Räumpflicht bei Eis und Schnee
Mit Anfang des Winters beginnt auch die Räum- und Streupflicht. Die Stadt Nidderau weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken auf einer Breite von mindestens 1,25m zu räumen und/oder zu streuen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, wie z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen, […]