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Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren:
Wenn mein/ unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Gleichzeitig erkläre(n) ich/wir, dass eventuell bestehende Daueraufträge von mir/uns bei dem genannten Kreditinstitut zurückgezogen werden.
Bei Rücklastschriften, die ihre Ursache in Eigenverschulden des Abgabepflichtigen haben, sind wir leider gezwungen, das Abbuchungsverfahren ohne schriftliche Mitteilung sofort zu löschen. In einem solchen Falle trägt der Abgabenpflichtige die Kosten der Rücklastschriften und die Verantwortung für eine termingerechte Erfüllung seiner Leistungen.
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