Fluglärm über Nidderau

 

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Landrat Pipa zu Fluglärm: Schutzinteressen der Bürger werden weiter missachtet

18. September. – Die Menschen im Main-Kinzig-Kreis werden weiterhin unverändert unter Fluglärm leiden. „Die angekündigte Anhebung des Gegenanfluges wird allenfalls die Situation in Niederdorfelden und Schöneck verbessern können“, sagt Landrat Erich Pipa. Für die Orte im Kinzigtal bis einschließlich Hanau und Maintal bleibe es bei der bisherigen Belastung.

Damit bleibe vom so genannten „Lärmgipfel“ der Landesregierung für den Main-Kinzig-Kreis nichts übrig. „Es wird darüber hinaus auch nicht anerkannt, dass sich die Lage hier seit März 2011 deutlich verschlechtert hat“, betont Pipa. Besonders enttäuscht ist der Landrat von der Deutschen Flugsicherung (DFS), die in erneut ihren gesetzlichen Auftrag nicht umsetze.

Noch im Februar hatte die DFS in Aussicht gestellt, eine Anhebung der Flugrouten um 1000 Fuß zu prüfen, um unter anderem den Main-Kinzig-Kreis zu entlasten. Wenig später folgte die Ergänzung, dass nur der Gegenanflug heraufgesetzt werde. Allerding wurde dieser Schritt für den August angekündigt. Dann gab es die nächste Korrektur, nämlich die Verschiebung um zwei Monate auf den 18. Oktober.

Eine Halbierung der empfundenen Lautstärke ist sofort möglich

„Diese Verhalten ist nicht in Ordnung, da wir bereits im Januar mit unserem eigenen Gutachten nachweisen konnten, dass eine Anhebung der Anflugrouten um 300 Meter als Sofortmaßnahme machbar ist“, sagt Pipa. Diese einfache und schnell umzusetzende Forderung entspreche bereits einer Halbierung der empfundenen Lautstärke am Boden. Es sei absolut unverständlich, warum die Bürgerinnen und Bürger diesem vermeidbaren Lärm ausgesetzt seien.

Umgekehrt sei es bisher nicht nachvollziehbar, warum die Flugzeuge so niedrig anfliegen müssen. „Hier hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als Kontroll- und Genehmigungsbehörde keinen guten Eindruck hinterlassen“, kritisiert Pipa. Es erfolgte keine Untersuchung, ob die unabhängigen Parallelanflugverfahren in dieser Weise überhaupt gerechtfertigt seien. Auch wurden keine umweltverträglichen Alternativen geprüft.

Für Landrat Pipa steht fest, dass bei den im Frühjahr 2011 eingeführten Verfahren ausschließlich die Interessen und Belange des Betreibers zu Grunde gelegt wurden. Damit haben DFS und BAF ihren gesetzlichen Auftrag missachtet, „auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken“. Besonders deutlich werde dieses fragwürdige Verhalten beim Blick auf die Flugbewegungen. Denn obwohl zur Zeit rund 16.000 Flugbewegungen weniger kontrolliert werden als noch in 2007 und eine zusätzliche Piste zu Verfügung steht, kommen die Flugzeuge heute bis zu 5000 Fuß (ca. 1.600 Meter) tiefer herein. „Das deutlich leisere Verfahren war ausreichend, um in Frankfurt 492.569 Flugbewegungen abzuwickeln“, macht Pipa deutlich. 2008 bewegten sich die Flugbewegungen abwärts auf einen Wert von 485.783, sanken 2009 weiter auf 463.111 um sich 2010 leicht auf 464.432 und im Jahre 2011 auf 487.162 zu erhöhen. 2012 ist wieder ein Rückgang der Werte zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr wurden 238.362 Flugbewegungen gezählt. Der Jahreswert werde vermutlich unter 480.000 bleiben.

Für den Landrat ist es eine Missachtung der Schutzinteressen der Bevölkerung, dass offensichtlich keine Behörde oder Dienststelle auf Landes- und Bundesebene bereit sei, eine Verringerung des Fluglärms verbindlich durchzusetzen. „Es kann doch nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger damit allein gelassen werden oder ein Landkreis gegen die Fraport zu Felde ziehen muss“, sagt Pipa. Schließlich hätte der damalige hessische Verkehrsminister Rhiel die Ausbaupläne zum Flughafen großzügig genehmigt und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die neuen Anflugverfahren ohne Einschränkungen zugelassen.

Pipa setzt weiter auf die im März fristgemäß beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereichte Klage gegen die Absenkung der Flugrouten. Im gleichen Monat wurde beim Bundesamt für Flugsicherung auch die Umsetzung von lärmmindernden Anflugverfahren auf Grundlage des Kreisgutachtens beantragt. „Das wichtigste Argument bleibt jedoch der öffentliche Protest wie zum Beispiel bei den Montagsdemonstrationen am Flughafen“, sagt der Landrat.

 

 

Sitzung der Fluglärmkommission: Kavai äußert Kritik an der DFS

16. Mai. – Deutliche Kritik hat Erster Kreisbeigeordneter Dr. André Kavai in der Sitzung der Fluglärmkommission (Mittwoch, 16. 05.) an der Deutschen Flugsicherung (DFS) geäußert, weil die Heraufsetzung der Flughöhen im Anflug auf den Frankfurter Flughafen über dem Main-Kinzig-Kreis erst am 18. Oktober umgesetzt werden soll.

„Im Februar wurde bei dem pressewirksamen Lärmgipfel noch eine Umsetzung für den Sommer angekündigt, jetzt heißt es schon Oktober. Die DFS bewegt sich nur widerwillig und millimeterweise“, kritisieren Dr. Kavai und der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Die DFS glaube weiterhin, die Bürgerinnen und Bürger hinhalten zu können. Die Heraufsetzung der Flughöhen gehe zurück auf einen einstimmigen Beschluss aus dem vergangenen Jahr und sei von der Mehrheit der Kommission erneut positiv beschieden worden. „Klar ist aber auch, dass politischer Druck weiterhin notwendig ist, um unsere Ziele zu erreichen“, so Kavais Fazit.

Genau so verhalte es sich auch beim Gutachten, das der Main-Kinzig-Kreis beim Flugexperten Michael Morr in Auftrag gegeben hatte. Dieses sei erwartungsgemäß von der DFS als „nicht umsetzbar“ abgelehnt worden. „Was bei der DFS nicht umsetzbar heißt, wissen wir mittlerweile“, berichtet Kavai. Die Wiederheraufsetzung der Flughöhen sei zu Beginn auch als „nicht umsetzbar“ abgelehnt worden. „Ergebnis: Die Routen werden wieder angehoben.“

Das geforderte kontinuierliche Sinkflugverfahren und das Point Merge-Verfahren seien von der DFS anfangs als „nicht umsetzbar“ abgelehnt worden mit dem Hinweis, dafür sei ein Technologiesprung notwendig. „Ergebnis: Point Merge wird in naher Zukunft erprobt.“ Vor diesem Hintergrund erkenne er in der Antwort der DFS eine leicht durchschaubare Abwehrstrategie. „Wir müssen weiter Druck ausüben und sollten mit einer Delegation zum Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung fahren“, sagt Kavai.

Die Fluglärmkommission ist bei ihrer Sitzung am Mittwoch der Auffassung des Main-Kinzig-Kreises gefolgt, vom Land Hessen zur Umsetzung des Urteils des Bundesveraltungsgerichtes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ein neues Planfeststellungsverfahren samt Anhörungsverfahren als so genanntes Planergänzungsverfahren einzufordern. Dies hatte Wirtschaftsminister Dieter Posch in der Vergangenheit abgelehnt. „Der Kreis und die Stadt Hanau vertreten die Auffassung, dass zur Umsetzung des Urteils ein neues Verfahren mit entsprechender Beteiligung unumgänglich ist“, betonen Erster Kreisbeigeordneter Dr. André Kavai und der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Ansonsten würde die Landesregierung ohne Beteiligung eine abschließende Regelung treffen.

„Das hat mit Transparenz und Beteiligung überhaupt nichts zu tun“, kritisiert Kavai die Haltung des Wirtschaftsministers. Die Mitglieder der Fluglärmkommission teilten die Bedenken der Stadt Hanau und des Kreises und fassten einen entsprechenden Beschluss, der die Landesregierung auffordert, ein Planergänzungsverfahren einzuleiten.

Im Kern geht es um die Frage, wie viele Flüge in den Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr erlaubt sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil im April zum einen entschieden, dass Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr weiterhin verboten sind und in den Nachtrandstunden durchschnittlich nicht mehr 150, sondern nur noch 133 Flüge zulässig sind. Über das Zulassen eines darüber hinaus gehenden Kontingentes habe das Land Hessen neu zu entscheiden.

Wirtschaftsminister Posch hatte daraufhin erklärt, das Urteil bis zur Jahresmitte umzusetzen, ohne jedoch ein Planergänzungsverfahren einzuleiten. Dr. Kavai pocht aber auf eine Beteiligung, weil der Kreis bislang überhaupt nicht die Möglichkeit gehabt habe, sich zum Konzept zum Schutz der Nachtruhe zu äußern und Stellung zu beziehen – „und das würden wir gerne nachholen“.

Weitere Infos auch auf der Website der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau – Kinzigtal e.V.  (IGF) http://www.igfluglaerm.de.

Der Main.Kinzig-Kreis hat unter der E-Mail-Adresse fluglaerm@mkk.de einen Beschwerdekontakt eingerichet.

Artikel auf osthessen-news.de: Argumente & Widerstand: jahrelanger Kampf der Region gegen mehr Fluglärm